Norm
EO §1 Z6 IBRechtssatz
Auch wenn ein Vater nur "für die Dauer seiner Einkommenslosigkeit" von der Bezahlung weiterer Unterhaltsbeträge befreit wurde, muß wieder neu die Auferlegung von Unterhaltsverpflichtungen beantragt werden; eine bloße Feststellung des Wegfalls der Einkommenslosigkeit kommt hingegen nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0000128Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.07.2012