Norm
ZPO §6 Abs2Rechtssatz
Der "Mangel der Parteifähigkeit eines Toten" ist im Sinne des § 6 Abs 2 ZPO sanierbar. Der erfolglose Zustellversuch, bei dem sich herausstellt, daß der Beklagte bereits verstorben ist, rechtfertigt die Einleitung des Verfahrens nach den §§ 6 f ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0035506Zuletzt aktualisiert am
23.07.2008