Norm
ABGB §1438 CcRechtssatz
Eine prozessuale Aufrechnungseinrede gem § 391 ZPO ist im Exekutionsverfahren grundsätzlich nicht zulässig, denn anders als im Rechtsstreit sieht das Gesetz nicht vor, daß im Exekutionsverfahren über den Bestand einer Gegenforderung spruchmäßig entschieden wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0001367Dokumentnummer
JJR_19740830_OGH0002_0030OB00137_7400000_002