RS OGH 1974/9/3 8Ob172/74, 3Ob114/05v, 9Ob3/10x, 2Ob249/12z, 7Ob163/16w

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Veröffentlicht am 03.09.1974
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Norm

AußStrG §7
JN §19
VerfHG allg
ZPO §63

Rechtssatz

Es entspricht dem Sinn der Bestimmungen über die Verfahrenshilfe und deren Auslegung durch die Lehre, die Wirkung der im Hauptverfahren bewilligten Verfahrenshilfe auch auf ein anlässlich dieses Hauptverfahrens entstandenes Ablehnungsverfahren zu erstrecken.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0036104

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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