Norm
ABGB §961Rechtssatz
§ 102 KFG bezweckt wohl auch, den Diebstahl von Kraftfahrzeugen zu erschweren, mit der Einhaltung dieser Vorschrift erfüllt jedoch derjenige, der die Verwahrung des Kraftfahrzeuges vertraglich übernommen hat oder der in Erfüllung einer vertraglichen Nebenpflicht das Fahrzeug für eine bestimmte Zeit zu verwahren hat, seine vertragliche Pflicht noch nicht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Kfz PKWEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0018974Dokumentnummer
JJR_19740904_OGH0002_0050OB00124_7400000_002