Norm
ABGB §457Rechtssatz
Es ist nicht erforderlich, dass jeder Miteigentümer einer mit einer Hypothek belasteten Liegenschaft in gleicher Weise über das auch auf seinem Miteigentumsanteil haftende Pfandrecht bei Ausstellung einer Löschungsbewilligung durch den Pfandgläubiger verfügt. Schon gar nicht haben einzelne Miteigentümer gegenüber den anderen einen klagbaren Anspruch darauf, dass sie von einer Löschungsbewilligung des Pfandgläubigers bei ihren Miteigentumsanteilen in gleicher Weise Gebrauch machen wie sie. Die Miteigentümer bilden daher auch keine notwendige Streitgenossenschaft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0011425Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.11.2016