RS OGH 1974/9/11 1Ob136/74

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.09.1974
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Norm

ABGB §457
ABGB §469
ABGB §829
GBG §13
ZPO §14 Bc

Rechtssatz

Es ist nicht erforderlich, dass jeder Miteigentümer einer mit einer Hypothek belasteten Liegenschaft in gleicher Weise über das auch auf seinem Miteigentumsanteil haftende Pfandrecht bei Ausstellung einer Löschungsbewilligung durch den Pfandgläubiger verfügt. Schon gar nicht haben einzelne Miteigentümer gegenüber den anderen einen klagbaren Anspruch darauf, dass sie von einer Löschungsbewilligung des Pfandgläubigers bei ihren Miteigentumsanteilen in gleicher Weise Gebrauch machen wie sie. Die Miteigentümer bilden daher auch keine notwendige Streitgenossenschaft.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 136/74
    Entscheidungstext OGH 11.09.1974 1 Ob 136/74
    Veröff: EvBl 1975/74 S 155 = NZ 1975,189 = SZ 47/93

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0011425

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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