RS OGH 1974/9/12 7Ob135/74

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Veröffentlicht am 12.09.1974
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Norm

ABGB §26
VerG §26

Rechtssatz

Eine bloße Satzungsänderung, durch die die Identität des Vereins nicht berührt und auch kein neuer ( zweiter ) Verein geschaffen wird, liegt nicht vor, wenn Vereinsmitglieder als Proponenten die Bildung eines neuen Vereins anzeigen; es bestehen vielmehr dann zwei Vereine nebeneinander.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 135/74
    Entscheidungstext OGH 12.09.1974 7 Ob 135/74
    JBl 1975,424

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0009110

Dokumentnummer

JJR_19740912_OGH0002_0070OB00135_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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