Norm
ABGB §26Rechtssatz
Eine bloße Satzungsänderung, durch die die Identität des Vereins nicht berührt und auch kein neuer ( zweiter ) Verein geschaffen wird, liegt nicht vor, wenn Vereinsmitglieder als Proponenten die Bildung eines neuen Vereins anzeigen; es bestehen vielmehr dann zwei Vereine nebeneinander.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0009110Dokumentnummer
JJR_19740912_OGH0002_0070OB00135_7400000_001