Norm
ABGB §26Rechtssatz
Ein aus welchen Gründen immer aufgelöster Verein verliert seine Rechtspersönlichkeit erst mit der Liquidation des Vereinsvermögens.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0009119Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.05.2013