Norm
ABGB §1097Rechtssatz
Nimmt der Bestandnehmer dem Bestandgeber obliegende Instandhaltungsarbeiten vor, so kann er nach der Regel des § 1036 ABGB den notwendig und nützlich gemachten Aufwand ohne Rücksicht darauf ersetzt verlangen, ob dem Bestandgeber dadurch tatsächlich ein Vorteil erwachsen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0020526Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.02.2020