Norm
StPO aF §281 Abs1 Z11 AbRechtssatz
Aufhebung im gesamten Strafausspruch, wenn dieser nach der Lage des Falles nach seinen zu einander in einer wechselnden Beziehung stehenden Komponenten (hier: Freiheitsstrafe und Geldstrafe) nicht getrennt beurteilt werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0099856Dokumentnummer
JJR_19740918_OGH0002_0100OS00096_7400000_002