RS OGH 1974/9/18 1Ob148/74, 8Ob551/83, 8Ob526/84, 8Ob652/84, 10Ob89/97d, 10ObS363/98z, 9ObA137/05w,

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Veröffentlicht am 18.09.1974
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Norm

ZPO §538

Rechtssatz

Eine Nichtigkeitsklage ist - in jeder Lage des Verfahrens - zurückzuweisen, wenn die Klagsbehauptungen selbst im Falle ihrer Richtigkeit zu keiner Nichtigerklärung der Entscheidung im Vorprozeß führen können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0044627

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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