- 9 Os 68/74
Entscheidungstext OGH 18.09.1974 9 Os 68/74
- 11 Os 5/77
Entscheidungstext OGH 16.02.1977 11 Os 5/77
nur: Eine vorgreifende Beweiswürdigung ist unzulässig. (T1)
- 12 Os 38/77
Entscheidungstext OGH 14.04.1977 12 Os 38/77
Ähnlich; Beisatz: Durch Zeitablauf kann eine Erinnerung und damit ein verwertbares Ergebnis ausgeschlossen erscheinen. (T2)
- 13 Os 143/77
Entscheidungstext OGH 28.09.1977 13 Os 143/77
Vgl; Beisatz: Die Erinnerung kann - auch wenn die Tat schon länger zurückliegt - im Zuge der gerichtlichen Vernehmung wieder aufgefrischt werden. (T3)
- 11 Os 76/79
Beisatz: Alibizeugen - Zeugen für einen erheblichen Beweisantrag. (T4)
- 10 Os 149/79
Entscheidungstext OGH 12.08.1980 10 Os 149/79
nur T1
- 12 Os 167/81
Vgl auch
- 9 Os 130/84
Entscheidungstext OGH 11.09.1984 9 Os 130/84
nur T1
- 11 Os 7/85
nur T1
- 11 Os 27/85
nur T1
- 13 Os 71/86
Vgl auch; Veröff: SSt 57/37
- 12 Os 130/86
Vgl; Beis ähnlich T2; Beisatz: Es entspricht der Erfahrung des täglichen Lebens, daß ein schon längere Zeit zurückliegendes alltägliches Ereignis nur dann in der Erinnerung haften bleibt, wenn es mit besonders markanten Ereignissen verknüpft ist. (T5)
- 11 Os 163/86
Entscheidungstext OGH 09.12.1986 11 Os 163/86
nur T1
- 11 Os 149/86
nur T1
- 10 Os 21/87
nur T1
- 15 Os 3/88
nur T1
- 11 Os 71/88
nur T1
- 12 Os 93/88
nur T1
- 11 Os 47/89
nur T1
- 11 Os 74/89
nur T1
- 15 Os 71/89
nur T1
- 14 Os 42/90
nur T1; Beisatz: Eine vorgreifende Beweiswürdigung läuft der Verpflichtung aller im Strafverfahren tätigen Behörden zur Erforschung der materiellen Wahrheit (
§ 3 StPO) zuwider. (T6)
- 12 Os 60/90
nur T1
- 11 Os 59/90
nur T1
- 11 Os 22/92
Entscheidungstext OGH 24.03.1992 11 Os 22/92
Vgl auch; Beisatz: Von einer grundsätzlich unzulässigen Vorwegnahme der Beweiswürdigung könnte nur dann nicht gesprochen werden, wenn das angebotene Beweismittel unabhängig von anderen Verfahrensergebnissen schon nach den Denkgesetzen oder nach gesicherter allgemeiner Lebenserfahrung unter keinen Umständen geeignet wäre, die ihm zugedachte Beweiskraft zugunsten des Angeklagten zu entfalten. (T7)
- 15 Os 3/92
Entscheidungstext OGH 02.07.1992 15 Os 3/92
nur T1; Veröff: EvBl 1992/197 S 840 = JBl 1994,188
- 12 Os 112/93
Vgl auch
- 15 Os 22/94
nur T1
- 11 Os 11/95
nur T1
- 15 Os 176/98
nur: 1. Ein angebotener Alibibeweis darf nur dann abgelehnt werden, wenn sich aus dem Verfahren zweifelsfrei ergibt, daß er keinesfalls zum Erfolg führen kann. 2. Eine vorgreifende Beweiswürdigung ist unzulässig. (T8)
- 15 Os 44/99
Entscheidungstext OGH 06.05.1999 15 Os 44/99
Auch; nur T1; Beisatz: Ein Beweisantrag darf nicht bloß deshalb abgewiesen werden, weil das Gericht die im vorliegenden Belastungsbeweise für ausreichend hält. (T9)
- 14 Os 16/08x
Vgl auch; Die hier für die abschlägige Entscheidung gegebene Begründung der Tatrichter, die beantragten Zeuginnen könnten zur Klärung der Sach- und Rechtslage nicht beitragen, insbesondere „keinerlei Angaben zu den Tathandlungen und zum Tatgeschehen der Angeklagten abgeben", verkennt nicht nur gänzlich den Sinn eines Alibibeweises, sondern stellt ein klassisches Beispiel (unzulässiger) vorgreifender Beweiswürdigung dar. (T10)
Beisatz: Da eine Ladung dieser Zeuginnen vom Erstgericht nach Aktenlage nicht einmal versucht wurde, hatte dieses keinen Grund, von der Undurchführbarkeit der begehrten, zweifellos relevanten Beweisaufnahme auszugehen. (T11)
Beisatz: Die bloße Tatsache, dass ein Zeuge zweimal erfolglos zur Hauptverhandlung geladen wurde, rechtfertigt per se die Annahme seiner Unerreichbarkeit noch nicht, zumal die behauptete telefonische Entschuldigung aus beruflichen Gründen nicht aktenkundig ist und eine (in Deutschland unproblematische) Vernehmung im Rechtshilfeweg nicht versucht wurde. (T12)
- 13 Os 8/16z
Entscheidungstext OGH 09.03.2016 13 Os 8/16z
nur: Ein angebotener Alibibeweis darf nur dann abgelehnt werden, wenn sich aus dem Verfahren zweifelsfrei ergibt, dass er keinesfalls zum Erfolg führen kann. (T13)