Norm
ZPO §503 Z4 E4c2Rechtssatz
Die Beurteilung der Frage, welche Tatsachen durch eine Druckschrift verbreitet wurden, wie ihre Leser also ihren Inhalt verstehen mußte, gehört, soweit es sich nicht um Texte handelt, deren Sinn wegen ihrer fachlichen Schwierigkeit nur von Sachverständigen beurteilt werden kann, zur rechtlichen Beurteilung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0043354Dokumentnummer
JJR_19740919_OGH0002_0060OB00175_7400000_002