Norm
ABGB §1299 CRechtssatz
Der Klient kann davon ausgehen, dass der Rechtsanwalt einen übernommenen Auftrag nicht nur dem Wortlaut, sondern dem bekannten Zweck des Geschäftes entsprechend ausführt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
RAEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0026650Zuletzt aktualisiert am
17.08.2009