Norm
UWG §9 C3aRechtssatz
Auch beim Ähnlichkeitsvergleich von Wörtern, die in einem nicht oder nur wenig kennzeichnungskräftigen (also "schwachen") Bestandteil übereinstimmen, ist regelmäßig der Gesamteindruck der beiden Zeichen maßgebend; auch schutzunfähige oder schwache Bestandteile können im Einzelfall, wenn auch nicht allein, so doch in Verbindung mit anderen Elementen, diesen Gesamteindruck eines Zeichens als Ganzes beeinflussen, möglicherweise sogar bestimmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0079457Dokumentnummer
JJR_19741001_OGH0002_0040OB00334_7400000_005