Norm
GmbHG §17Rechtssatz
Erfolgt die Zustellung an eine Person, die für die GmbH zur Zeit der Zustellung nicht zeichnungsberechtigt war, so ist die Zustellung auch dann wirkungslos, wenn das Erlöschen der Zeichnungsberechtigung im Handelsregister noch nicht eingetragen war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0059693Dokumentnummer
JJR_19741015_OGH0002_0040OB00058_7400000_002