RS OGH 1974/10/15 4Ob54/74, 4Ob65/76, 4Ob88/76, 14Ob208/86, 9ObA182/87, 9ObA309/92, 9ObA139/94, 8ObA

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Veröffentlicht am 15.10.1974
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Norm

ABGB §863 GIII
ABGB §1162 II

Rechtssatz

Die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers erfolgt durch Abgabe einer empfangsbedürftigen Willenserklärung, die auf die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigen Gründen gerichtet ist. Die Erklärung ist dem Empfänger gegenüber bestimmt, deutlich und in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise abzugeben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0014493

Dokumentnummer

JJR_19741015_OGH0002_0040OB00054_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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