Norm
ABGB §1158 IVRechtssatz
Die an sich nicht notwendige Anführung des Kündigungstermines in der Kündigungserklärung bildet, wenn sie erfolgt, einen integrierenden Bestandteil dieser Erklärung und ist keineswegs nur eine "Meinung" des Kündigenden über den Kündigungstermin und den Ablauf der Kündigungsfrist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Auflösung, Ende, Beendigung, Frist, Termin, Willenserklärung, WissenserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0028656Dokumentnummer
JJR_19741015_OGH0002_0040OB00060_7400000_007