Norm
StGB §41Rechtssatz
Steht das unterhaltsberechtigte Kind bereits vor der Selbsterhaltungsfähigkeit, spricht der Zahlungsunwillen des Unterhaltspflichtigen nicht gegen die Annahme seiner "Besserungsfähigkeit".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0076345Dokumentnummer
JJR_19741017_OGH0002_0130OS00125_7400000_001