Norm
StPO §281 Abs1 Z4 BRechtssatz
Der OGH ist berechtigt, eine Krankengeschichte betreffend den Angeklagten beizuschaffen, um beurteilen zu können, ob die Abweisung eines diesbezüglichen Beweisantrags durch das Erstgericht einen dem Angeklagten nachteiligen Einfluß üben konnte oder nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0099813Dokumentnummer
JJR_19741017_OGH0002_0130OS00087_7400000_003