Norm
ABGB §1298Rechtssatz
Wer behauptet, an der Erfüllung seiner vertragsmäßigen Verbindlichkeit ohne sein Verschulden verhindert worden zu sein, ist dafür beweispflichtig, weil das Gesetz verhindern will, dass der Gläubiger, für den die Lebensverhältnisse in der Sphäre des Schuldners nicht durchschaubar sind, in Beweisnotstand gerät.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0026540Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.10.2019