Norm
ABGB §1052 B2Rechtssatz
Die erst im Rechtsmittelverfahren erhobene Einrede, daß die Klagsforderung nur Zug um Zug gegen eine vom Kläger zu erbringende Leistung zu erfüllen ist, verstößt gegen das Neuerungsverbot.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0020960Dokumentnummer
JJR_19741106_OGH0002_0050OB00242_7400000_003