RS OGH 1974/11/6 5Ob242/74, 6Ob632/82, 4Ob1651/95, 1Ob30/98p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.11.1974
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Norm

ABGB §1052 B2
ZPO §482 B2

Rechtssatz

Die erst im Rechtsmittelverfahren erhobene Einrede, daß die Klagsforderung nur Zug um Zug gegen eine vom Kläger zu erbringende Leistung zu erfüllen ist, verstößt gegen das Neuerungsverbot.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0020960

Dokumentnummer

JJR_19741106_OGH0002_0050OB00242_7400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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