Norm
VersVG §12 Abs3Rechtssatz
Der Versicherer kann sich hinsichtlich von innerhalb der Klagefrist des § 12 Abs 3 VersVG erbrachten Leistungen oder Teilleistungen nicht auf Leistungsfreiheit im Sinne des § 12 Abs 3 VersVG berufen, sondern in diesem Umfang nur nach Maßgabe der materiellen Rechtslage leistungsfrei werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0080548Dokumentnummer
JJR_19741107_OGH0002_0070OB00206_7400000_008