RS OGH 1974/11/12 4Ob55/74 (4Ob56/74), 3Ob536/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.11.1974
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Norm

AngG §23 ID
AO §10 Abs4
AO §23 Z3

Rechtssatz

Zu Geschäftsführungsforderungen gehören auch Ansprüche für Dienste, die nach der Verfahrenseröffnung geleistet wurden, Ansprüche wegen Auflösung des Dienstverhältnisses nach der Verfahrenseröffnung und auch Abfertigungsansprüche, wenn die Lösung des Dienstverhältnisses nach der Verfahrenseröffnung erfolgte, da der Abfertigungsanspruch erst mit dem Ende des Dienstverhältnisses entsteht, mag er auch in der Zeit vor der Verfahrenseröffnung seinen Ursprung haben.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 55/74
    Entscheidungstext OGH 12.11.1974 4 Ob 55/74
    Veröff: EvBl 1975/175 S 352 = Arb 9285 = SozM IE,109 = SZ 47/122
  • 3 Ob 536/77
    Entscheidungstext OGH 10.01.1978 3 Ob 536/77
    Beisatz: Hier: Abfertigungsansprüche. (T1)

Schlagworte

SW: Insolvenz, Ausgleich, Angestellte, Eröffnung, Beendigung, Höhe, Ausmaß, Umfang, Geltendmachung, Berechnung, Bemessung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0028635

Dokumentnummer

JJR_19741112_OGH0002_0040OB00055_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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