Norm
EO §8 ARechtssatz
Ein Klagebegehren auf Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung von Elektrogeräten der Klägerin im Werte des Klagsbetrages ist hinreichend bestimmt. Die Vollstreckung eines solchen Exekutionstitels ist in der Form möglich, daß der Gläubiger eine dem Titel entsprechende Gegenleistung im Exekutionsantrag anbietet und beim Vollzug zusammen mit den Preislisten bereithält.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0000282Dokumentnummer
JJR_19741114_OGH0002_0060OB00126_7400000_001