Norm
JN §55 Abs2Rechtssatz
Daß die Umsatzsteuer in einer eingeklagten Reparaturrechnung voraussichtlich gesondert auszuweisen sein wird, macht den darauf entfallenden Teilbetrag nicht zu einer Nebenforderung im Sinne des § 502 Abs 3 ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0042674Dokumentnummer
JJR_19741121_OGH0002_0020OB00257_7400000_001