Norm
StVO §3 CaRechtssatz
Mit einem verkehrswidrigen Verhalten von Kindern im vorschulpflichtigem Alter, die sich auf der Fahrbahn aufhalten, muß - zumal dann, wenn sie dabei nicht unter Aufsicht stehen - im Sinne des § 3 StVO stets gerechnet werden; die allgemeine Erfahrung im Straßenverkehr zeigt, daß es durchaus nicht ungewöhnlich ist, wenn solche Kinder im letzten Augenblick vor einem herannahenden Kraftfahrzeug über die Straße laufen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0074064Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.03.2022