RS OGH 1974/11/21 13Os109/74, 2Ob180/21s

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Veröffentlicht am 21.11.1974
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Norm

StVO §3 Ca

Rechtssatz

Mit einem verkehrswidrigen Verhalten von Kindern im vorschulpflichtigem Alter, die sich auf der Fahrbahn aufhalten, muß - zumal dann, wenn sie dabei nicht unter Aufsicht stehen - im Sinne des § 3 StVO stets gerechnet werden; die allgemeine Erfahrung im Straßenverkehr zeigt, daß es durchaus nicht ungewöhnlich ist, wenn solche Kinder im letzten Augenblick vor einem herannahenden Kraftfahrzeug über die Straße laufen.

Entscheidungstexte

  • 13 Os 109/74
    Entscheidungstext OGH 21.11.1974 13 Os 109/74
    Veröff: ZVR 1975/126 S 198
  • 2 Ob 180/21s
    Entscheidungstext OGH 14.12.2021 2 Ob 180/21s
    Beisatz: Hier: Kollision Kleinkind mit Radfahrer. (T1)

Schlagworte

Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0074064

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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