Norm
DSt 1872 §41 Abs2Rechtssatz
Unter den wichtigen Ausgaben, welche die Höhe des Pauschalkostenbeitrages beeinflussen können, sind im Strafverfahrensrecht auch die Reisekosten der Amtspersonen anzusehen, wozu auch die Reisekosten der Anwaltsrichter zählen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0055684Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.07.2015