Norm
DSt 1872 §41 Abs4Rechtssatz
Zur Bemessung der Pauschalkosten "nach dem durchschnittlichen Aufwand des Verfahrens, das im allgemeinen durchgeführt werden muß, damit das Erkenntnis gefällt werden kann".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0055800Dokumentnummer
JJR_19741125_OGH0002_000BKD00044_7400000_003