Norm
EO §389 VARechtssatz
Aus der Bescheinigung, daß die gefährdete Partei schon länger als der Gegner der gefährdeten Partei besteht, länger ein bestimmtes Produkt erzeugt, ergibt sich für das Provisorialverfahren, daß der Gegner sein Produkt nicht mit der Ankündigung als "Erste...." versehen darf (Erste Tiroler Langlaufcreme).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0005464Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.02.2013