RS OGH 1974/11/26 4Ob349/74

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1974
beobachten
merken

Norm

EO §389 VA
EO §389 VE
UWG §2 D10

Rechtssatz

Aus der Bescheinigung, daß die gefährdete Partei schon länger als der Gegner der gefährdeten Partei besteht, länger ein bestimmtes Produkt erzeugt, ergibt sich für das Provisorialverfahren, daß der Gegner sein Produkt nicht mit der Ankündigung als "Erste...." versehen darf (Erste Tiroler Langlaufcreme).

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 349/74
    Entscheidungstext OGH 26.11.1974 4 Ob 349/74

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0005464

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten