Norm
AVB für Dienstverträge bei den österreichischen Bundesbahnen §66Rechtssatz
Die für die Gestaltung des ÖBB - Dienstverhältnisses maßgebenden Vorschriften sind - obgleich zum Teil im Bundesgesetzblatt verlautbart - nicht Gesetze, sondern eine ausschließlich nach Privatrecht zu beurteilende Vertragsgrundlage (Vertragsschablone), welche mit dem Abschluss der jeweiligen Einzeldienstverträge rechtlich wirksam wird und die Vertragspartner dann als lex contractus bindet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Arbeitsverhältnis, ArbeitsvertragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0052622Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.01.2020