Norm
DSt 1872 §41 Abs2Rechtssatz
Zur Kostenersatzpflicht des Verurteilten insbesondere hinsichtlich Reisekosten des Anwaltrichters und des Armenanwalts sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0055773Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.04.2016