RS OGH 1974/12/3 12Os135/74, 9Os109/77, 13Os172/87, 12Os126/05d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.12.1974
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Norm

StPO §126 A
StPO §252

Rechtssatz

Privatgutachten haben keine prozessuale Bedeutung; es fehlen ihnen die gesetzlichen Garantien der Unparteilichkeit, es mangelt aber auch an jedweder Kontrolle ihres Entstehens.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0097405

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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