Norm
GmbHG §39 Abs4Rechtssatz
Gesellschafter dürfen bei dem Beschluss auf Ermächtigung des Geschäftsführers zum Verkauf des Unternehmens selbst dann mitstimmen, wenn die Veräußerung an einen von ihnen erfolgt (vermögensrechtliche Neutralität bei Angemessenheit des Kaufpreises).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0059986Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.08.2019