Norm
ABGB §1090 IIeRechtssatz
Die Herstellung einer Photokopie im Auftrag eines anderen ist ein "Werk" im Sinne des § 1151 ABGB, mag sich die dabei vom Unternehmer zu entfaltende manuelle Tätigkeit infolge der Verwendung moderner vollautomatischer Maschinen in der Regel auch auf einige wenige Handgriffe beschränken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0020720Dokumentnummer
JJR_19741210_OGH0002_0040OB00347_7400000_003