Norm
UWG §1 D1hRechtssatz
Eine unzulässige Beeinflussung des Kaufentschlusses des Kunden liegt auch dann vor, wenn die Werbeeinwirkung, durch die er zum Bezug der Ware bewegt werden soll, nicht auf ihn selbst, sondern auf einen Dritten erfolgt (zB bei Verstoß gegen ZugabenG) (Kleine Zeitung II).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0077951Dokumentnummer
JJR_19741210_OGH0002_0040OB00357_7400000_002