Norm
ABGB §7Rechtssatz
Die Gerichte sind auch unter dem Gesichtspunkt der "Praxisnähe" keinesfalls berechtigt, den technischen Fortschritt zum Anlass zu nehmen, um im Wege der Auslegung rein rechtspolitische Aspekte zu berücksichtigen und dabei Gedanken in das LGestz hineinzutragen, die bisher in ihm ( noch ) nicht enthalten sind. ( Kopierdienst )
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0008956Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.08.2012