Norm
UWG §28Rechtssatz
Darf sich am Preisausschreiben einer Zeitung nur beteiligen, wer einen Abonnenten auf ein Jahr geworben hat, so kann nicht gesagt werden, daß das Preisausschreiben vom Warenbezug völlig unabhängig sei und es nur um eine Umsatzsteigerung als Folge einer (zulässigen) Aufmerksamkeitswerbung, nicht aber um eine Umsatzsteigerung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Werbeaktion (vgl ÖBl 1973,84) gehe (Kleine Zeitung II).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0079740Dokumentnummer
JJR_19741210_OGH0002_0040OB00357_7400000_004