RS OGH 1974/12/12 7Ob246/74

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Veröffentlicht am 12.12.1974
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Norm

ABGB §861
ABGB §862
ABGB §871 A

Rechtssatz

Werden Vertragsgespräche unter Anwesenden nach einem nicht sogleich angenommenen Anbot fortgesetzt, so ist ein im Verlauf der Zwischengespräche entstandener Irrtum des Antragstellers, der sodann infolge dieses Irrtums die verspätete Annahme seines Antrages hinnimmt, unter den Voraussetzungen des § 871 ABGB beachtlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0014019

Dokumentnummer

JJR_19741212_OGH0002_0070OB00246_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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