Norm
StGB §146 C1Rechtssatz
Wann der Schaden eingetreten ist, muß in jedem einzelnen Fall geprüfte werden. Im Falle einer langfristigen und gewerbsmäßigen Kreditgewährung (Kredit einer Bank, die sich auch für den Fall des Verzuges angemessene Zinsen ausbedungen hat) führt das bloße Ausbleiben zeitgerechter Erfüllung in der Regel zu keinem Schaden (11 Os 56/71).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0094187Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.05.2014