Norm
ABGB §833 D1Rechtssatz
Das Begehren auf Benützungsregelung durch Aufteilung der Räume eines Hauses deckt den Zuspruch eines entsprechenden Ausgleichsbetrages für den Fall, als dem Antrag auf Zuweisung in der Natur nicht entsprochen werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0013574Dokumentnummer
JJR_19741212_OGH0002_0070OB00285_7400000_001