Norm
StGB §153Rechtssatz
Zum Tatbestand der Untreue ist neben dem vorsätzlichen (mit dolus principalis) begangenen Missbrauch der eingeräumten Verfügungsmacht auch die Absicht (nach der Terminologie des StGB "der Vorsatz" - siehe §§ 153 und 5 Abs I StGB) erforderlich, dem anderen einen Vermögensnachteil zuzufügen, wobei dolus eventualis genügt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0094860Zuletzt aktualisiert am
09.07.2008