RS OGH 1974/12/17 4Ob352/74

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Veröffentlicht am 17.12.1974
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Norm

UWG §2 C1

Rechtssatz

Bei einer mit dem Anspruch auf Glaubwürdigkeit auftretenden ernstzunehmenden oder daher zur Irreführung geeigneten Angabe, die wegen ihrer Überprüfbarkeit nicht ein Werturteil, sondern eine Tatsachenbehauptung darstellt, wird ihrer Unrichtigkeit wegen der Tatbestand nach § 2 UWG verwirklicht.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 352/74
    Entscheidungstext OGH 17.12.1974 4 Ob 352/74

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0078336

Dokumentnummer

JJR_19741217_OGH0002_0040OB00352_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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