Norm
UWG §2 C1Rechtssatz
Bei einer mit dem Anspruch auf Glaubwürdigkeit auftretenden ernstzunehmenden oder daher zur Irreführung geeigneten Angabe, die wegen ihrer Überprüfbarkeit nicht ein Werturteil, sondern eine Tatsachenbehauptung darstellt, wird ihrer Unrichtigkeit wegen der Tatbestand nach § 2 UWG verwirklicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0078336Dokumentnummer
JJR_19741217_OGH0002_0040OB00352_7400000_001