Norm
EO §56 Abs2Rechtssatz
Die Bestimmungen der EO über die Gewährung des beschleunigten Rechtsschutzes durch einstweilige Verfügung sind zwingendes Recht und können demzufolge weder durch Parteienabrede noch durch Heranziehung einer Zustimmungsfiktion geändert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0002079Dokumentnummer
JJR_19741217_OGH0002_0040OB00353_7400000_001