Norm
ABGB §901 II5Rechtssatz
Die allgemeinen Grundsätze betreffend den Wegfall der Geschäftsgrundlage sind auf den Werkvertrag nicht uneingeschränkt anzuwenden: Der Besteller kann sich gegenüber dem Entgeltanspruch des Unternehmers nicht auf das Nichtvorhandensein oder Wegfallen einer - wenngleich typischen - Vertragsvoraussetzung berufen, die sich auf Tatsachen der eigenen Sphäre bezieht (vgl Gschnitzer in Klang 2. Auflage IV 1. Halbband, 340).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0017649Dokumentnummer
JJR_19741217_OGH0002_0080OB00246_7400000_001