Norm
StPO §33 Abs2 ARechtssatz
Das Ziel einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes kann nie die Änderung einer gefestigten Judikatur sein. Zielt sie dennoch darauf ab, so ist sie zu verwerfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0096614Dokumentnummer
JJR_19741218_OGH0002_0090OS00106_7400000_001