Norm
ABGB §1393 CaRechtssatz
Hat der Vermieter im Vorhinein einem Mieterwechsel zugestimmt und überträgt der Mieter in der Folge sein Mietrecht einem anderen, so tritt dieser andere dann, ohne dass er einer weiteren Zustimmung des Vermieters bedarf, in die vollen Rechte und Pflichten des bisherigen Mieters ein; dieser scheidet aus dem Mietverhältnis aus, der neue Mieter wird voller Vertragspartner des Vermieters, es liegt eine Vertragsübernahme vor, der Übergang der Rechte Pflichten aus dem Bestandvertrag ist mit der Mitteilung an den Bestandgeber vollzogen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
WeitergaberechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0032700Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.08.2021