Norm
ZPO §484Rechtssatz
Wird die Berufung zurückgenommen, bevor der Akt dem Berufungsgericht vorgelegt wurde, obliegt die Verständigung des Berufungsgegners von der Zurückziehung der Berufung und die Entscheidung über einen hierauf allenfalls gestellten Kostenbestimmungsantrag dem Erstgericht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0042033Dokumentnummer
JJR_19741219_OGH0002_0070OB00188_7400000_001