Norm
ZPO §506 Abs1 Z2 Cb3Rechtssatz
Dem Antrag, das Urteil des Berufungsgerichtes aufzuheben und der Berufung des Klägers stattzugeben, kann im Zusammenhang mit dem Inhalt der Revisionsausführungen und mit dem nachfolgenden, gesetzmäßig ausgeführten Aufhebungsantrag doch noch entnommen werden, daß der Kläger die Abänderung der angefochtenen Entscheidung im klagsstattgebenden Sinn anstrebt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0043615Dokumentnummer
JJR_19750114_OGH0002_0040OB00368_7400000_001