RS OGH 1975/1/21 5Ob322/74

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.01.1975
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Norm

ABGB §1392 G
ZPO §266 DI

Rechtssatz

Welche Rechtsnatur einer Zession zukommt, ob es sich um eine Vollzession oder um eine Sicherstellungszession handelt und was unter einer stillen Zession zu verstehen ist, kann jedenfalls dann nicht Gegenstand eines wirksamen Rechtsgeständnisses einer Prozeßpartei sein, wenn die Rechtsnatur der davon betroffenen Zession auf Grund des Vorbringens der Gegenpartei ungeklärt geblieben ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0032585

Dokumentnummer

JJR_19750121_OGH0002_0050OB00322_7400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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